Fehlende Angaben früh erkannt — bevor der Fall bei Ihrer Kanzlei landet
steuercheck prüft Vollständigkeit und Plausibilität im Hintergrund. Ihre Mitarbeitenden erhalten bearbeitbare Fälle statt unvollständiger Eingänge — Sie entscheiden fachlich, steuercheck bereitet vor.
Ihre fachliche Kontrolle
bleibt erhalten
steuercheck unterstützt im Hintergrund — die fachliche Verantwortung und Entscheidung liegen jederzeit bei Ihrer Kanzlei.
- Keine Steuerberatung durch das System
- Keine automatischen Entscheidungen — Sie behalten die Kontrolle
- Priorisierte Hinweise — Sie sehen sofort, was fehlt und was kritisch ist
Steuercheck bereitet vor, Sie entscheiden.
Fallstatus auf einen Blick
Was steuercheck für Ihre Kanzlei prüft
Im HintergrundMandantenangaben strukturiert
Stammdaten, Einkunftsarten, Fristen zugeordnet
Fehlende Unterlagen erkannt
Belege, Nachweise und Anhänge markiert
Unplausible Punkte hervorgehoben
Auffälligkeiten für die fachliche Prüfung
Weniger Nacharbeit, mehr Kapazität für Ihre Kanzlei
So verändert sich Ihr Alltag, wenn unvollständige Anfragen nicht mehr bei Ihren Mitarbeitenden landen
Weniger manuelle Nacharbeit
Fehlende Belege und unklare Angaben werden früh sichtbar. Ihre Mitarbeitenden bearbeiten Fälle statt Unterlagen hinterherzulaufen.
Vollständigere Fälle
Lücken und Auffälligkeiten werden vor der Bearbeitung markiert — konsistent und nachvollziehbar, ohne dass etwas untergeht.
Weniger Rückfragen
Mandanten liefern vollständiger ab. Ihre Kanzlei startet direkt mit der Bearbeitung — weniger E-Mail-Ping-Pong, weniger Unterbrechungen.
Mehr Kapazität ohne Einstellungen
Weniger Zeit für die Mandantenaufnahme bedeutet mehr Zeit für abrechenbare Beratung — Ihre Kanzlei skaliert ohne zusätzlichen Personalaufwand.
1. Einschätzung Plausibilität & Seriosität
„seriös“
- Die Angaben sind konsistent und plausibel (z. B. Immobilienwert 100.000 €, Betriebsvermögen 200.000 €).
- Keine offensichtlichen Widersprüche oder unrealistische Werte.
- Keine Standardantworten ohne Details.
2. Offene Punkte & Priorisierung
Hoch:
- Immobilienbewertung (fehlt, Schätzung von 100.000 € muss geprüft werden, § 194 BewG).
- Betriebsvermögen-Bewertung (fehlt, Schätzung von 200.000 € muss geprüft werden, § 11 BewG).
- Schenkung: Unterlagen prüfen (angezeigt, aber Details fehlen - ggf. Schenkungsteuer relevant).
Mittel:
- Testament/Erbvertrag: Kein Testament, aber Kinder als Erben vorgesehen - ggf. steueroptimierte Gestaltung prüfen (z. B. Vorweggenommene Erbfolge).
- Ehegattenvermögen: „Keine“ Angaben - Klärung, ob Vermögen des Ehepartners relevant ist (z. B. für Gütertrennung).
Gering:
- Behinderte Kinder/Enkel: Keine, aber ggf. Freibeträge prüfen (z. B. § 13 Nr. 1 ErbStG).
Dringlichkeit:
- Sofort: Bewertungen anfordern (Fristen für Erbschaftsteuererklärung beachten, § 30 ErbStG).
- Mittel: Testament/Erbvertrag prüfen (Vermeidung von Pflichtteilsproblemen).
3. Kurzprofil Mandant & Plausibilitätsprüfung
- Familie: Verheiratet, 2 Kinder, 2 Enkelkinder, keine Behinderungen.
- Vermögen: Immobilie (100.000 €), Betriebsvermögen (200.000 €), Schenkung (1.000 €).
- Besonderheiten: Gütertrennung, keine Testamentsgestaltung, Schenkung angezeigt.
4. Steuerlich relevante Punkte
Freibeträge:
- Kinder: 400.000 € pro Kind (§ 16 ErbStG).
- Ehegatte: 500.000 € (falls relevant, trotz Gütertrennung).
Bewertungsrisiken:
- Immobilie: Schätzung von 100.000 € muss durch Gutachten bestätigt werden (Steuerrisiko bei Unterbewertung).
- Betriebsvermögen: 200.000 € - ggf. Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG prüfen (falls Betriebsvermögen erhalten bleibt).
Schenkung:
- 1.000 € in den letzten 10 Jahren - ggf. Schenkungsteuererklärung prüfen (Freibetrag 20.000 € pro Elternteil, § 15 ErbStG).
Gestaltungsoptionen:
- Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von Betriebsvermögen an Kinder mit Steuervergünstigungen (§ 13a ErbStG).
- Testament: Steueroptimierte Regelungen (z. B. Ausgleichungspflichten vermeiden).
Risiken:
- Keine Bewertungen: Steuerliche Nachforderungen möglich.
- Kein Testament: Erbfolge nach gesetzlicher Regelung - ggf. Pflichtteilsansprüche der Kinder.
Empfehlung für Steuerberater
- Sofort: Bewertungen anfordern (Immobilie + Betriebsvermögen).
- Mittel: Testament/Erbvertrag prüfen (ggf. steueroptimierte Gestaltung vorschlagen).
- Gering: Schenkungsunterlagen prüfen (falls relevant für Freibeträge).
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Anwendungsfälle



