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Fehlende Angaben früh erkannt — bevor der Fall bei Ihrer Kanzlei landet

steuercheck prüft Vollständigkeit und Plausibilität im Hintergrund. Ihre Mitarbeitenden erhalten bearbeitbare Fälle statt unvollständiger Eingänge — Sie entscheiden fachlich, steuercheck bereitet vor.

Ihre fachliche Kontrolle
bleibt erhalten

steuercheck unterstützt im Hintergrund — die fachliche Verantwortung und Entscheidung liegen jederzeit bei Ihrer Kanzlei.

  • Keine Steuerberatung durch das System
  • Keine automatischen Entscheidungen — Sie behalten die Kontrolle
  • Priorisierte Hinweise — Sie sehen sofort, was fehlt und was kritisch ist

Steuercheck bereitet vor, Sie entscheiden.

Fallstatus auf einen Blick

Vollständig
Unvollständig
Oberflächlich
Seriös

Was steuercheck für Ihre Kanzlei prüft

Im Hintergrund

Mandantenangaben strukturiert

Stammdaten, Einkunftsarten, Fristen zugeordnet

Fehlende Unterlagen erkannt

Belege, Nachweise und Anhänge markiert

Unplausible Punkte hervorgehoben

Auffälligkeiten für die fachliche Prüfung

Ihr Vorteil

Weniger Nacharbeit, mehr Kapazität für Ihre Kanzlei

So verändert sich Ihr Alltag, wenn weniger unvollständige Anfragen bei Ihren Mitarbeitenden landen

Vollständigkeit
Plausibilität
Priorisierung
Kurzprofile
Offene Punkte
Handlungsempfehlungen

Weniger manuelle Nacharbeit

Fehlende Belege und unklare Angaben werden früh sichtbar. Ihre Mitarbeitenden bearbeiten Fälle statt Unterlagen hinterherzulaufen.

Vollständigere Fälle

Lücken und Auffälligkeiten werden vor der Bearbeitung markiert — konsistent und nachvollziehbar, ohne dass etwas untergeht.

Weniger Rückfragen

Mandanten liefern strukturierter ab. Das kann E-Mail-Ping-Pong und Unterbrechungen vor der Bearbeitung reduzieren.

Mehr Kapazität für Beratung

Weniger Zeit für die Mandantenaufnahme schafft zusätzlichen Spielraum für abrechenbare Beratung.

KIBeispiel: Fallübersicht für Ihre Kanzlei

1. Einschätzung Plausibilität & Seriosität

„seriös“

  • Die Angaben sind konsistent und plausibel (z. B. Immobilienwert 100.000 €, Betriebsvermögen 200.000 €).
  • Keine offensichtlichen Widersprüche oder unrealistische Werte.
  • Keine Standardantworten ohne Details.

2. Offene Punkte & Priorisierung

Hoch:

  • Immobilienbewertung (fehlt, Schätzung von 100.000 € muss geprüft werden, § 194 BewG).
  • Betriebsvermögen-Bewertung (fehlt, Schätzung von 200.000 € muss geprüft werden, § 11 BewG).
  • Schenkung: Unterlagen prüfen (angezeigt, aber Details fehlen - ggf. Schenkungsteuer relevant).

Mittel:

  • Testament/Erbvertrag: Kein Testament, aber Kinder als Erben vorgesehen - ggf. steueroptimierte Gestaltung prüfen (z. B. Vorweggenommene Erbfolge).
  • Ehegattenvermögen: „Keine“ Angaben - Klärung, ob Vermögen des Ehepartners relevant ist (z. B. für Gütertrennung).

Gering:

  • Behinderte Kinder/Enkel: Keine, aber ggf. Freibeträge prüfen (z. B. § 13 Nr. 1 ErbStG).

Dringlichkeit:

  • Sofort: Bewertungen anfordern (Fristen für Erbschaftsteuererklärung beachten, § 30 ErbStG).
  • Mittel: Testament/Erbvertrag prüfen (Vermeidung von Pflichtteilsproblemen).

3. Kurzprofil Mandant & Plausibilitätsprüfung

  • Familie: Verheiratet, 2 Kinder, 2 Enkelkinder, keine Behinderungen.
  • Vermögen: Immobilie (100.000 €), Betriebsvermögen (200.000 €), Schenkung (1.000 €).
  • Besonderheiten: Gütertrennung, keine Testamentsgestaltung, Schenkung angezeigt.

4. Steuerlich relevante Punkte

Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 € pro Kind (§ 16 ErbStG).
  • Ehegatte: 500.000 € (falls relevant, trotz Gütertrennung).

Bewertungsrisiken:

  • Immobilie: Schätzung von 100.000 € muss durch Gutachten bestätigt werden (Steuerrisiko bei Unterbewertung).
  • Betriebsvermögen: 200.000 € - ggf. Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG prüfen (falls Betriebsvermögen erhalten bleibt).

Schenkung:

  • 1.000 € in den letzten 10 Jahren - ggf. Schenkungsteuererklärung prüfen (Freibetrag 20.000 € pro Elternteil, § 15 ErbStG).

Gestaltungsoptionen:

  • Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von Betriebsvermögen an Kinder mit Steuervergünstigungen (§ 13a ErbStG).
  • Testament: Steueroptimierte Regelungen (z. B. Ausgleichungspflichten vermeiden).

Risiken:

  • Keine Bewertungen: Steuerliche Nachforderungen möglich.
  • Kein Testament: Erbfolge nach gesetzlicher Regelung - ggf. Pflichtteilsansprüche der Kinder.

Empfehlung für Steuerberater

  1. Sofort: Bewertungen anfordern (Immobilie + Betriebsvermögen).
  2. Mittel: Testament/Erbvertrag prüfen (ggf. steueroptimierte Gestaltung vorschlagen).
  3. Gering: Schenkungsunterlagen prüfen (falls relevant für Freibeträge).

Strukturierte Fälle statt
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